Der Begriff der Bonität
Bonität entstammt dem lateinischen Wort „bonitas“ und beschreibt in etwas die Vortrefflichkeit des Vermögens. Bei der Voraussetzung für die Bewertung der Kreditwürdigkeit werden zwei Kriterien berücksichtigt:
- Persönliche Kreditwürdigkeit
- Ist der Schuldner willig zu bezahlen und weist eine persönliche Zuverlässigkeit auf?
- Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
- Ist der Schuldner aufgrund seiner vergangenen und zukünftig absehbaren wirtschaftlichen Situation in der Lage, seine Gläubiger zu bedienen?
Für Gläubiger – insbesondere für Kreditinstitute – spielen diese beiden Kriterien eine enorm wichtige Rolle. Sie müssen Privatpersonen und Unternehmen professionell und unabhängig einschätzen und einstufen können. Darauf ruht im Wesentlichen ihr Geschäftsmodell.
Die Bonitätsprüfung
Wird ein Kredit vergeben, dann prüfen Banken die Bonität von Unternehmen anhand von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Diese Prüfung führt zu einer Bonitätseinstufung. Gleichzeitig ist die Bonitätsprüfung eine sichere Entscheidungsgrundlage für die Vergabe eines Darlehens.
Die Rolle der Ratingagenturen
Im Zuge verschiedener Finanzkrisen tauchen rund um den Begriff der Bonität immer wieder Ratingagenturen auf – ohne dass diese selbst als Gläubiger im Finanzmarkt auftreten. Sie ermitteln permanent die Kreditwürdigkeit von Schuldnern, um den Gläubigern ihr Ergebnis kostenpflichtig als Rating zur Verfügung zu stellen. Zu den bekanntesten gehören S&P, Moody’s und Fitch, die 95 Prozent des Weltmarkts dominieren.